Änderungen zwischen den Fassungen
Weltpostverein – Übereinkommen zwischen der Organisation der Vereinten Nationen und dem Weltpostverein
1§ 0↗RIS↗
Art. 10neu
Artikel X
Haushaltsplan
Der jährliche Haushaltsplan des Vereines wird den Vereinten Nationen mitgeteilt; die Vollversammlung kann hiezu den Weltpostkongressen Empfehlungen geben.