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Fassungsvergleich zu Abkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Montenegro)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Montenegro) 1
Art. 10neu
in Kraft ab 03.06.2006 · idF BGBl. Nr. 436/1973 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10
Die Vertragsstaaten ermutigen zu Besuchen von Persönlichkeiten aus den Gebieten der Literatur, der Musik, der bildenden Künste, des Theater-, Film-, Bibliotheks- und Musealwesens sowie der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes, insbesondere anläßlich der Veranstaltung von Symposien, Festspielen und internationalen Wettbewerben.
Schlagworte
Theaterwesen, Filmwesen, Bibliothekswesen