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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet (Schweiz)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet (Schweiz) 1
Art. 10neu
in Kraft ab 01.08.2008 · idF BGBl. III Nr. 99/2008 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10
Soweit die Ausfuhr der im Rahmen dieses Abkommens erzeugten elektrischen Energie in einem der Vertragsstaaten bewilligungspflichtig ist, stimmt dieser der Ausfuhr in den anderen Vertragsstaat zu.