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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (UNO)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (UNO) 1
Art. 10neu
in Kraft ab 01.11.2010 · idF BGBl. III Nr. 110/2010 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10
Die vom/von der Angestellten nach Artikel 3 abzugebenden Erklärungen werden von den Vereinten Nationen für den Angestellten/die Angestellte der Wiener Gebietskrankenkasse übermittelt.