Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Wirtschaftliche, landwirtschaftliche, ökologische, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wirtschaftliche, landwirtschaftliche, ökologische, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit 1
Art. 10neu
in Kraft ab 01.02.2011 · idF BGBl. III Nr. 17/2011 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10
Beide Vertragsparteien erkennen die Nützlichkeit und Notwendigkeit einer stärkeren Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an den bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen an und werden deren Zusammenarbeit im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und der im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften unterstützen.