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Fassungsvergleich zu Rückübernahmeabkommen (Rückführung und Übernahme) - Protokoll (Montenegro)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rückübernahmeabkommen (Rückführung und Übernahme) - Protokoll (Montenegro) 1
Art. 10neu
in Kraft ab 22.09.2010 · idF BGBl. III Nr. 60/2011 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10
Expertengespräche
Die Vertragsparteien vereinbaren die Schaffung einer bilateralen Expertenkommission, welche aus Vertretern der zuständigen Behörden gemäß Artikel 1 dieses Protokolls besteht, und auf Ersuchen einer der Vertragsparteien nach Bedarf zusammentritt.