Änderungen zwischen den Fassungen
Soziale Sicherheit (Vorbereitende Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen)
1§ 0↗RIS↗
Art. 10neu
Artikel 10
Die vom/von der Angestellten nach Artikel 3 abzugebenden Erklärungen werden von der Kommission für den Angestellten/die Angestellte der Wiener Gebietskrankenkasse übermittelt.