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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit – Durchführung (Australien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit – Durchführung (Australien) 1
Art. 10neu
in Kraft ab 01.03.2017 · idF BGBl. III Nr. 23/2017 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft und bleibt solange wie das Abkommen in Kraft.
GESCHEHEN zu Canberra, am 2. August 2016 in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.