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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten von ICPO-INTERPOL während der 45. Europäischen Regionalkonferenz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten von ICPO-INTERPOL während der 45. Europäischen Regionalkonferenz 1
Art. 10neu
in Kraft ab 28.04.2017 · idF BGBl. III Nr. 66/2017 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10
Streitbeilegung
13.
Jegliche Streitigkeit über die Auslegung oder Anwendung dieses Übereinkommens wird durch Verhandlungen beigelegt.