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Fassungsvergleich zu Erweiterung des Anwendungsbereiches des Arbeitsruhegesetzes auf Land- und Forstarbeiter des Bundes××

Änderungen zwischen den Fassungen

Erweiterung des Anwendungsbereiches des Arbeitsruhegesetzes auf Land- und Forstarbeiter des Bundes 1
Art. 10neu
in Kraft ab 01.07.1984 · idF BGBl. Nr. 657/1983 Art. 10↗RIS↗
Artikel X
Das Arbeitsruhegesetz, BGBl. Nr. 144/1983, gilt für die Land- und Forstarbeiter des Bundes mit der Maßgabe, daß an die Stelle des Bundesministers für soziale Verwaltung derjenige Bundesminister, dessen Ressort die Planstelle des Bediensteten angehört, im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler tritt.
Schlagworte
Landarbeiter