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Fassungsvergleich zu ATIA××

Änderungen zwischen den Fassungen

Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten – Durchführung (ATIA) 1
Art. 10neu
in Kraft ab 01.07.2018 · idF BGBl. III Nr. 100/2018 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10
Depositär
Die Regierung von Ungarn ist Depositär dieses ATIA.