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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts 1
Art. 10neu
in Kraft ab 01.07.2024 · idF BGBl. III Nr. 107/2024 Art. 10↗RIS↗
Artikel X
Beendigung
Dieses Abkommen tritt drei Monate nach der Auflösung des Instituts gemäß Artikel XXI der Satzung außer Kraft.