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Fassungsvergleich zu Zweite Vereinbarung über Vorhaben im Land Kärnten (Bund – Kärnten)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zweite Vereinbarung über Vorhaben im Land Kärnten (Bund – Kärnten) 1
Art. 10 § 16aufgehoben
in Kraft 18.11.1983 – 17.11.1988 · idF BGBl. Nr. 604/1983 Art. 10 § 16↗RIS↗
Artikel X
Schlußbestimmungen
§ 16.
Diese Vereinbarung tritt nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem beim Bundeskanzleramt die Mitteilung der beiden Vertragsparteien vorliegt, daß die nach der Bundesverfassung beziehungsweise nach der Landesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.