Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 10 § 2neu
§ 2.
Die bisherigen sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien, des Arbeits- und Sozialgerichts Wien, des Handelsgerichts Wien, des Landesgerichts für Strafsachen Wien und des Jugendgerichtshofs Wien für die in § 1 genannten Bezirksgerichtssprengel werden aufgehoben.