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Fassungsvergleich zu Konkordat (Heiliger Stuhl)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Konkordat (Heiliger Stuhl) 1
Art. 10 § 4neu
in Kraft ab 01.05.1934 · idF BGBl. II Nr. 2/1934 Art. 10 § 4↗RIS↗
§ 4.
Die Ordensmitglieder haben das Recht, ihren philosophisch-theologischen Studien in den Schulen ihres Institutes oder in den päpstlichen Hochschulen in Rom zu obliegen.