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Fassungsvergleich zu Neuordnung der Rechtsstellung des unehelichen Kindes××

Änderungen zwischen den Fassungen

Neuordnung der Rechtsstellung des unehelichen Kindes 1
Art. 10 § 5neu
in Kraft ab 01.07.1971 · idF BGBl. Nr. 342/1970 Art. 10 § 5↗RIS↗
§ 5.
Die Bestimmungen der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951, BGBl. Nr. 55/1955, soweit nach diesen Bestimmungen die inländische Gerichtsbarkeit gegeben ist oder durch sie das anzuwendende Recht bestimmt wird, werden durch dieses Bundesgesetz nicht berührt.