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Fassungsvergleich zu Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan××

Änderungen zwischen den Fassungen

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan 1
Art. 101neu
in Kraft ab 01.01.2010 · idF BGBl. III Nr. 254/2013 Art. 101↗RIS↗
ARTIKEL 101
Für den Fall, dass bis zum Abschluss der für das Inkrafttreten dieses Abkommens erforderlichen Verfahren einige Teile dieses Abkommens durch ein Interimsabkommen zwischen der Gemeinschaft und der Republik Tadschikistan in Kraft gesetzt werden, kommen die Vertragsparteien überein, dass unter dem Zeitpunkt "Inkrafttreten dieses Abkommens" der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Interimsabkommens zu verstehen ist.
Geschehen zu Luxemburg am elften Oktober zweitausendundvier.