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Fassungsvergleich zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau 1
Art. 104neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 116/2016 Art. 104↗RIS↗
ARTIKEL 104
Die Zusammenarbeit auf bilateraler, regionaler und europäischer Ebene stützt sich auf die folgenden Grundsätze:
a) Wahrung der Integrität und der Interessen der lokalen Gemeinschaften, insbesondere im ländlichen Raum,
b) Bedeutung des kulturellen Erbes und
c) positive Wechselwirkungen zwischen Tourismus und Umweltschutz.