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Fassungsvergleich zu Weltpostverein – Allgemeine Verfahrensordnung (Bukarest 2004)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Weltpostverein – Allgemeine Verfahrensordnung (Bukarest 2004) 1
Art. 108neu
in Kraft ab 01.01.2006 · idF BGBl. III Nr. 53/2008 Art. 108↗RIS↗
Artikel 108
Geschäftsordnung des Kongresses
1. Zum Zweck der Organisation und Abwicklung seiner Arbeiten wendet der Kongress die Kongressgeschäftsordnung an.
2. Der Kongress kann diese Geschäftsordnung jeweils unter den aus ihr selbst ersichtlichen Bedingungen abändern.