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Fassungsvergleich zu Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Algerien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Algerien 1
Art. 109neu
in Kraft ab 01.09.2005 · idF BGBl. III Nr. 46/2006 Art. 109↗RIS↗
ARTIKEL 109
Dieses Abkommen ist in zwei Urschriften in dänischer, deutscher, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer, spanischer und arabischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.