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Fassungsvergleich zu Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Spanien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Spanien 1
Art. 11neu
in Kraft ab 21.03.1929 · idF BGBl. Nr. 141/1929 Art. 11↗RIS↗
Artikel 11.
Die Vergleichskommission tritt mangels abweichender Vereinbarung zwischen den Vertragsteilen an dem von ihrem Vorsitzenden bestimmten Orte zusammen.