Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Tadschikistan)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Tadschikistan) 1
Art. 11neu
in Kraft ab 09.09.1991 · idF BGBl. Nr. 112/1972 Art. 11↗RIS↗
Artikel 11
(1) Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden sind in Moskau auszutauschen.
(2) Dieses Abkommen tritt am sechzigsten Tage nach dem Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft.