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Fassungsvergleich zu Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Luxemburg)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Luxemburg) 1
Art. 11neu
in Kraft ab 17.05.1975 · idF BGBl. Nr. 217/1975 Art. 11↗RIS↗
Artikel 11
(1) Dieses Abkommen ist zu ratifizieren und die Ratifikationsurkunden sind in Wien auszutauschen.
(2) Es wird am sechzigsten Tage nach dem Tag, an dem der Austausch der Ratifikationsurkunden stattfinden wird, in Kraft treten.