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Fassungsvergleich zu EPÜ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Patentübereinkommen - Vorrechteprotokoll (EPÜ) 1
Art. 11neu
in Kraft ab 01.05.1979 · idF BGBl. Nr. 350/1979 Art. 11↗RIS↗
Artikel 11
Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Einreise, Aufenthalt und Ausreise der Bediensteten des Europäischen Patentamts zu erleichtern.