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Fassungsvergleich zu Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Dänemark)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Dänemark) 1
Art. 11neu
in Kraft ab 01.04.1981 · idF BGBl. Nr. 41/1981 Art. 11↗RIS↗
Artikel 11
Streitigkeiten hinsichtlich der Auslegung oder Anwendung dieses Vertrages sind auf diplomatischem Weg beizulegen.
Geschehen zu Kopenhagen, am 8. November 1979, in zweifacher Ausfertigung in deutscher und dänischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.