Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 11neu
Artikel 11
Streitigkeiten hinsichtlich der Auslegung oder Anwendung dieses Vertrages sind auf diplomatischem Weg beizulegen.
Geschehen zu Kopenhagen, am 8. November 1979, in zweifacher Ausfertigung in deutscher und dänischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.