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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters 1
Art. 11neu
in Kraft ab 12.06.1958 · idF BGBl. Nr. 180/1958 Art. 11↗RIS↗
Artikel XI
Dieses Abkommen tritt mit dem Tage in Kraft, an dem der Generalsekretär der Vereinten Nationen die Ratifikations- oder Beitrittsurkunden von zehn Staaten erhalten hat.
Schlagworte
Ratifikationsurkunde