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Fassungsvergleich zu Vermögensrechtliche, finanzielle Fragen – Regelung (Slowakei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vermögensrechtliche, finanzielle Fragen – Regelung (Slowakei) 1
Art. 11neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 451/1975 Art. 11↗RIS↗
Artikel 11
Dieser Vertrag bezieht sich nicht auf Ansprüche österreichischer Personen, die aus tschechoslowakischen Maßnahmen nach Unterzeichnung dieses Vertrages entstehen könnten.