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Fassungsvergleich zu Entfall der Beglaubigung, Übermittlung von Personenstandsurkunden, Vereinfachung von Förmlichkeiten (Italien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entfall der Beglaubigung, Übermittlung von Personenstandsurkunden, Vereinfachung von Förmlichkeiten (Italien) 1
Art. 11neu
in Kraft ab 01.05.1992 · idF BGBl. Nr. 126/1992 Art. 11↗RIS↗
IV. ABSCHNITT
Schlußbestimmungen
Artikel 11
Die Angabe der Staatsbürgerschaft in einer anderen Urkunde als dem Staatsbürgerschaftsnachweis beweist nicht die Staatsbürgerschaft der Person, die in dieser Urkunde genannt ist.