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Fassungsvergleich zu Grenzabfertigung - Bauten und Anlagen - Karawankenstraßentunnel (Slowenien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzabfertigung - Bauten und Anlagen - Karawankenstraßentunnel (Slowenien) 1
Art. 11neu
in Kraft ab 01.01.1995 · idF BGBl. Nr. 990/1994 Art. 11↗RIS↗
Artikel 11
Lagepläne der Zonen
Die Lagepläne der Plattformen mit den Zonen und den Grenzabfertigungsstellen gemäß Artikel 7 und 8 und der Zufahrtswege gemäß Artikel 10 werden in der österreichischen und in der slowenischen Grenzabfertigungsstelle öffentlich ausgehängt.