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Fassungsvergleich zu Gestattung der Durchreise und Durchbeförderung von Kriegsflüchtlinge××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gestattung der Durchreise und Durchbeförderung von Kriegsflüchtlinge 1
Art. 11neu
in Kraft ab 01.07.1996 · idF BGBl. Nr. 298/1996 Art. 11↗RIS↗
Artikel 11
Vorrang zwischenstaatlicher Sonderregelungen
Die Verpflichtungen der Vertragsparteien aus zwischenstaatlichen Rückübernahme- und Schubabkommen bleiben unberührt.