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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Tansania über technische Zusammenarbeit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Tansania über technische Zusammenarbeit 1
Art. 11neu
in Kraft ab 01.12.1988 · idF BGBl. Nr. 298/1989 Art. 11↗RIS↗
Artikel 11
Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden auf diplomatischem Wege beigelegt.