Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen zwischen Österreich und Rumänien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen
1§ 0↗RIS↗
Art. 11neu
Artikel 11
Änderungen oder Ablauf der Gültigkeit des vorliegenden Abkommens haben keinen Einfluß auf die Abwicklung der zwischen den Unternehmen der beiden Staaten vorher abgeschlossenen Verträge.