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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Rumänien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Rumänien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen 1
Art. 11neu
in Kraft ab 01.12.1993 · idF BGBl. Nr. 618/1994 Art. 11↗RIS↗
Artikel 11
Änderungen oder Ablauf der Gültigkeit des vorliegenden Abkommens haben keinen Einfluß auf die Abwicklung der zwischen den Unternehmen der beiden Staaten vorher abgeschlossenen Verträge.