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Fassungsvergleich zu EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Slowakei××

Änderungen zwischen den Fassungen

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Slowakei 1
Art. 11neu
in Kraft ab 14.02.1994 · idF BGBl. Nr. 177/1994 Art. 11↗RIS↗
Artikel 11
Staatsmonopole
1. Die Vertragsparteien werden sicherstellen, daß alle staatlichen Monopole kommerzieller Art vorbehaltlich der in Protokoll D angeführten Bestimmungen angepaßt werden, sodaß zwischen Staatsangehörigen der EFTA-Staaten und der Slowakischen Republik keine Diskriminierung bezüglich der Bedingungen bestehen, unter welchen Waren beschafft oder in Verkehr gebracht werden.
2. Die Bestimmungen dieses Artikels betreffen alle Körperschaften, durch die die zuständigen Behörden der Vertragsparteien Ein- oder Ausfuhren de jure oder de facto, direkt oder indirekt überwachen, bestimmen oder merklich beeinflussen. Diese Bestimmungen finden auch auf Monopole Anwendung, die vom Staat an andere übertragen wurden.