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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (BRD, Liechtenstein, Schweiz) – Durchführung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (BRD, Liechtenstein, Schweiz) – Durchführung 1
Art. 11neu
in Kraft ab 01.11.1980 · idF BGBl. Nr. 465/1980 Art. 11↗RIS↗
Artikel 11
Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Übereinkommen in Kraft, sobald die Regierung der Bundesrepublik Deutschland den zuständigen Behörden der anderen Vertragsstaaten mitgeteilt hat, daß die nach deutschem Recht erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Geschehen zu Bern, am 28. März 1979 in vier Urschriften.