Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (Norwegen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (Norwegen) 1
Art. 11neu
in Kraft ab 01.06.1998 · idF BGBl. III Nr. 202/1998 Art. 11↗RIS↗
Abschnitt III
Verschiedene Bestimmungen
Artikel 11
Streitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten über die Auslegung oder die Anwendung dieses Abkommens sollen, soweit möglich, durch die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten beigelegt werden.