Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen zur Erleichterung des internationalen Verkehrs mit Lehrfilmen.××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zur Erleichterung des internationalen Verkehrs mit Lehrfilmen. 1
Art. 11neu
in Kraft ab 24.11.1935 · idF BGBl. Nr. 373/1935 Art. 11↗RIS↗
Artikel XI. Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder Anwendung des vorliegenden Abkommens, mit Ausnahme der Bestimmungen der Artikel V, VIII und IX, werden dem Ständigen internationalen Gerichtshof unterbreitet werden.
Wenn die Hohen Vertragschließenden Teile, unter denen eine Meinungsverschiedenheit entstanden ist, oder einer von ihnen dem Protokoll vom 16. Dezember 1920 über den Ständigen internationalen Gerichtshof nicht angehört, wird die Meinungsverschiedenheit gemäß ihrem Wunsche und gemäß den Verfassungsgrundsätzen eines jeden von ihnen entweder dem Ständigen internationalen Gerichtshofe oder einem gemäß dem Abkommen vom 18. Oktober 1907 zur friedlichen Beilegung internationaler Streitfälle bestellten Schiedsgerichte oder einem anderen Schiedsgerichte vorgelegt werden.