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Fassungsvergleich zu Satzungen des Internationalen Studienzentrums für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut××

Änderungen zwischen den Fassungen

Satzungen des Internationalen Studienzentrums für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut 1
Art. 11neu
in Kraft ab 22.06.1961 · idF BGBl. Nr. 202/1961 Art. 11↗RIS↗
Artikel 11
Rechtliche Stellung
Das Zentrum nimmt auf dem Hoheitsgebiet jedes seiner Mitglieder die rechtliche Stellung ein, der es für die Erreichung seiner Ziele und die Ausübung seiner Funktionen bedarf.
Das Zentrum darf Geschenke oder Legate annehmen.