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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Amerika betreffend die Finanzierung gewisser Erziehungs- und Kulturaustauschprogramme××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Amerika betreffend die Finanzierung gewisser Erziehungs- und Kulturaustauschprogramme 1
Art. 11neu
in Kraft ab 25.06.1963 · idF BGBl. Nr. 213/1963 Art. 11↗RIS↗
ARTIKEL 11
Das vorliegende Abkommen kann durch den Austausch diplomatischer Noten zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika abgeändert und ergänzt werden.