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Fassungsvergleich zu 6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)××

Änderungen zwischen den Fassungen

6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten) 1
Art. 11neu
in Kraft ab 01.06.1992 · idF BGBl. Nr. 198/1992 Art. 11↗RIS↗
Artikel 11
Die österreichische Vertragspartei gewährt im Rahmen des österreichischen Nord-Süd-Dialog-Stipendienprogrammes bis zu 60 Stipendienmonate pro Jahr; die jeweiligen Vergabekriterien und Modalitäten sowie die Antragsformulare für diese Stipendien werden auf diplomatischem Wege bekanntgegeben bzw. übermittelt.