Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Internationale Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel (ATP)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Internationale Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel (ATP) 1
Art. 11neu
in Kraft ab 01.03.1978 · idF BGBl. Nr. 144/1978 Art. 11↗RIS↗
Artikel 11
(1) Dieses Übereinkommen tritt ein Jahr, nachdem fünf der in Artikel 9 Absatz 1 bezeichneten Staaten es ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet oder ihre Ratifikations- oder Beitrittsurkunde hinterlegt haben, in Kraft.
(2) Für jeden Staat, der dieses Übereinkommen ratifiziert oder ihm beitritt, nachdem fünf Staaten es ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet oder ihre Ratifikations- oder Beitrittsurkunde hinterlegt haben, tritt dieses Übereinkommen ein Jahr nach der Hinterlegung seiner eigenen Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
Schlagworte
Ratifikationsurkunde