Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen zwischen Österreich und Rumänien betreffend die Regelung von Fragen der Donauschiffahrt
1§ 0↗RIS↗
Art. 11neu
Artikel 11
Die vertragschließenden Teile erklären sich einverstanden, im Rahmen ihrer geltenden Vorschriften soweit als möglich für eine beschleunigte Grenzabfertigung Sorge zu tragen.