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Fassungsvergleich zu Vereinbarung zwischen Österreich und Belarus über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vereinbarung zwischen Österreich und Belarus über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße 1
Art. 11neu
in Kraft ab 18.05.2000 · idF BGBl. III Nr. 88/2001 Art. 11↗RIS↗
Artikel 11
Ergänzungen und Änderungen
Gemäß der jeweiligen nationalen Vorschriften können die Vertragsparteien einvernehmlich Änderungen und Ergänzungen zur gegenständlichen Vereinbarung vornehmen.