Änderungen zwischen den Fassungen
Vereinbarung zwischen Österreich und Belarus über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße
1§ 0↗RIS↗
Art. 11neu
Artikel 11
Ergänzungen und Änderungen
Gemäß der jeweiligen nationalen Vorschriften können die Vertragsparteien einvernehmlich Änderungen und Ergänzungen zur gegenständlichen Vereinbarung vornehmen.