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Fassungsvergleich zu Vereinbarung zwischen Österreich und Usbekistan über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vereinbarung zwischen Österreich und Usbekistan über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern 1
Art. 11neu
in Kraft ab 11.12.2001 · idF BGBl. III Nr. 38/2002 Art. 11↗RIS↗
TEIL V: SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 11
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt mit dem Tag der Unterzeichnung in Kraft.