Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Vereinbarung über die Zusammenarbeit im polizeilichen Zentrum in Thörl – Maglern××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vereinbarung über die Zusammenarbeit im polizeilichen Zentrum in Thörl – Maglern 1
Art. 11neu
in Kraft ab 01.05.2005 · idF BGBl. III Nr. 59/2005 Art. 11↗RIS↗
Artikel 11
Von den Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung bleiben die von den Vertragsparteien in anderen bilateralen oder in multilateralen Verträgen übernommenen Verpflichtungen unberührt.