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Fassungsvergleich zu Informationsaustausch auf dem Gebiete der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes××

Änderungen zwischen den Fassungen

Informationsaustausch auf dem Gebiete der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes 1
Art. 11neu
in Kraft ab 13.09.2005 · idF BGBl. III Nr. 175/2005 Art. 11↗RIS↗
Artikel 11
Streitigkeiten betreffend Auslegung und Anwendung dieses Abkommens werden im Wege von Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien beigelegt.