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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie 1
Art. 11neu
in Kraft ab 01.10.2005 · idF BGBl. III Nr. 182/2005 Art. 11↗RIS↗
Artikel 11
Das Abkommen gilt unbeschadet und vorbehaltlich regionaler und internationaler Verpflichtungen der beiden Vertragsparteien sowie ihrer gegenwärtigen und künftigen Mitgliedschaft in regionalen oder internationalen wirtschaftsrelevanten Zusammenschlüssen.