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Fassungsvergleich zu Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (Moldau)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (Moldau) 1
Art. 11neu
in Kraft ab 15.05.2007 · idF BGBl. III Nr. 118/2008 Art. 11↗RIS↗
TEIL V: SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 11
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum der letzten schriftlichen Notifizierung auf diplomatischem Wege über die Durchführung der innerstaatlich vorgesehenen Verfahren in Kraft.