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Fassungsvergleich zu Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (Kirgisistan)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (Kirgisistan) 1
Art. 11neu
in Kraft ab 25.05.2009 · idF BGBl. III Nr. 70/2009 Art. 11↗RIS↗
TEIL V: SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 11
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt mit dem Tag der Unterzeichnung in Kraft.