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Fassungsvergleich zu Übertragung von behördlichen Aufsichtsfunktionen und -aufgaben (Russische F)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übertragung von behördlichen Aufsichtsfunktionen und -aufgaben (Russische F) 1
Art. 11neu
in Kraft ab 01.11.2012 · idF BGBl. III Nr. 123/2013 Art. 11↗RIS↗
V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 11
Jede Änderung dieses Übereinkommens bedarf der Zustimmung der Vertragsparteien dazu in Schriftform.