Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 11neu
ARTIKEL 11
Zusammenarbeit zwischen Unternehmen
a)
einen Informations- und Erfahrungsaustausch über die Schaffung von Rahmenbedingungen, unter denen kleine und mittlere Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern können, und über die Verfahren hinsichtlich der Gründung kleiner und mittlerer Unternehmen,
b)
Förderung von Kontakten zwischen Wirtschaftsbeteiligten, Unterstützung gemeinsamer Investitionen und Gründung von Jointventures und Informationsnetzen vor allem im Rahmen der bestehenden Programme,
c)
Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungs- und Vermarktungsmöglichkeiten, Bereitstellung von Informationen und Stimulierung von Innovationen,
d)
Erleichterung der Tätigkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen beider Vertragsparteien,
e)
Förderung der sozialen Verantwortung und Rechenschaftspflicht von Unternehmen und Unterstützung verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns, einschließlich des nachhaltigen Verbrauchs und der nachhaltigen Produktion.